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   OLG Hamburg, 15.06.2018 - 11 U 178/17   

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OLG Hamburg, 15.06.2018 - 11 U 178/17 (https://dejure.org/2018,66352)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.06.2018 - 11 U 178/17 (https://dejure.org/2018,66352)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Juni 2018 - 11 U 178/17 (https://dejure.org/2018,66352)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 23.08.2017 - 335 O 22/16

    Aufrechnung gegen den Werklohnanspruch mit einem Schadensersatzanspruch;

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2018 - 11 U 178/17
    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 23.08.2017, Az. 335 O 22/16, wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts vom 23. August 2017, Aktenzeichen 335 O 22/16, die Klage abzuweisen.

  • BGH, 19.11.2008 - IV ZR 293/05

    Rechtsnatur und Rechtsfolgen der Regulierungszusage des Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2018 - 11 U 178/17
    Zwar kann in einer von einem Haftpflichtversicherer erteilten Regulierungszusage grundsätzlich ein deklaratorisches Anerkenntnis gegenüber dem Geschädigten liegen (vgl. BGH, Urteil vom 19. November 2008, IV ZR 293/05, zitiert nach juris).
  • LG Saarbrücken, 12.10.2012 - 13 S 100/12

    Ungerechtfertigte Bereicherung: Rückforderungsanspruch eines Versicherers von

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2018 - 11 U 178/17
    Dies ist insbesondere zu erwägen, wenn eine Haftpflichtversicherung eine Teilzahlung auf eine Schadensersatzforderung erbringt, obwohl zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrscht, und gleichzeitig in einem Regulierungsschreiben erklärt, sie erkenne ihre Haftung dem Grunde nach ganz oder zum Teil an (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 12. Oktober 2012, 13 S 100/12; OLG Koblenz, Urteil vom 10. Juli 2016, 12 U 449/05).
  • OLG Koblenz, 10.07.2006 - 12 U 449/05

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Kollision beim Verlassen eines Parkplatzes;

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.06.2018 - 11 U 178/17
    Dies ist insbesondere zu erwägen, wenn eine Haftpflichtversicherung eine Teilzahlung auf eine Schadensersatzforderung erbringt, obwohl zuvor Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewissheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrscht, und gleichzeitig in einem Regulierungsschreiben erklärt, sie erkenne ihre Haftung dem Grunde nach ganz oder zum Teil an (vgl. LG Saarbrücken, Urteil vom 12. Oktober 2012, 13 S 100/12; OLG Koblenz, Urteil vom 10. Juli 2016, 12 U 449/05).
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